Mai 30 2008

Das richtige Impressum

Die Klagen über klagende Anwälte (komm ist auch spät jetzt. So richtig einfallsreich sind meine Witze jetzt halt nicht mehr) nehmen ja langsam überhand. Insbesondere Internetauftritte stoßen immer wieder in das Blickfeld spitzfindiger Anwälte. Da möchte man als Seitenbetreiber natürlich auf der sicheren Seite sein, zumindest so weit das geht. Bei einem abmahnfesten Impressum gibt es eine praktische Hilfe, die ich euch wärmstens empfehlen kann. Hier ist der Link.

via Joaquin


Apr 15 2008

Amtsdeutsch

Herrlich, was man so findet, wenn man nicht danach sucht. Ich hatte heute mal wieder ein paar Stündchen Zeit und bin mal wieder meine persönlichen Lieblingsblogs durchgegangen. Dabei stieß ich im law-blog auf ein Musterschreiben für die immer zahlreicher werdenden Fälle von Internet abzocke. Diese juristischen Formulierungen finde ich zum Wegschmeißen. Kostprobe:

Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.

In diesem Sinne:
Alle in diesem Blog getroffenen Aussagen über real-existierende Personen nehme ich hiermit vorsorglich zurück und erkläre hilfsweise das Gegenteil.

Ach und: Danke für den Fisch!

original: law-blog.de

(Dort finden sich auch noch die Musterschreiben in voller länge).


Apr 12 2008

Geschützt: Dem Hund ihm sein Knochen

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Apr 1 2008

Geschützt: Zu hülf! Justiziare!

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