Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

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Das richtige Impressum

Mai 30, 2008 Von: admin Kategorie: Allgemein Noch keine Kommentare →

Die Klagen über klagende Anwälte (komm ist auch spät jetzt. So richtig einfallsreich sind meine Witze jetzt halt nicht mehr) nehmen ja langsam überhand. Insbesondere Internetauftritte stoßen immer wieder in das Blickfeld spitzfindiger Anwälte. Da möchte man als Seitenbetreiber natürlich auf der sicheren Seite sein, zumindest so weit das geht. Bei einem abmahnfesten Impressum gibt es eine praktische Hilfe, die ich euch wärmstens empfehlen kann. Hier ist der Link.

via Joaquin

Amtsdeutsch

April 15, 2008 Von: admin Kategorie: Allgemein Noch keine Kommentare →

Herrlich, was man so findet, wenn man nicht danach sucht. Ich hatte heute mal wieder ein paar Stündchen Zeit und bin mal wieder meine persönlichen Lieblingsblogs durchgegangen. Dabei stieß ich im law-blog auf ein Musterschreiben für die immer zahlreicher werdenden Fälle von Internet abzocke. Diese juristischen Formulierungen finde ich zum Wegschmeißen. Kostprobe:

Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.

In diesem Sinne:
Alle in diesem Blog getroffenen Aussagen über real-existierende Personen nehme ich hiermit vorsorglich zurück und erkläre hilfsweise das Gegenteil.

Ach und: Danke für den Fisch!

original: law-blog.de

(Dort finden sich auch noch die Musterschreiben in voller länge).

Geschützt: Dem Hund ihm sein Knochen

April 12, 2008 Von: admin Kategorie: Allgemein Auch die Kommentare sind durch das Passwort geschützt.

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Geschützt: Zu hülf! Justiziare!

April 01, 2008 Von: admin Kategorie: Allgemein Auch die Kommentare sind durch das Passwort geschützt.

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