Verfassungsrechtliche Bedenken
Via Netzpolitik.org bin ich heute auf einen Bericht des ZDF-Magazins Aspekte aufmerksam geworden. Hier kommt der ehemalige Verfassungsrichter Wolfgang Hoffman-Riem und äußert seine Bedenken hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Richter sind nicht unbedingt bekannt dafür eine deutliche Sprache zu sprechen; Verfassungsrichter schonmal gar nicht. Dennoch macht er am Ende eine Aussage, die man gar nicht oft genug wiederholen kann:
…ein Gesetz ist nicht deswegen verfassungswidrig, weil es nur teilweise geeignet ist, dennoch muß man sich natürlich fragen, ob angesichts der Zweifel an der Wirksamkeit, letztendlich doch eher so etwas wie symbolische Gesetzgebung vorliegt.
Nett verklausuliert aber genau das, was ich schon die ganze Zeit gesagt habe.
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