Abfindungsklagen leicht gemacht
Da erfahre ich neulich und eher nebenbei, das mein ehemaliger Arbeitgeber seine Dependance in Oldenburg schließen wird; kaum vier Monate nach meinem Weggang. Erster Gedanke: “Glück gehabt!” Zweiter Gedanke: “Wie kommen die ehemaligen Kollegen aus der Sache raus?” Durch Nachfragen erfuhr ich, das die Firma bisher darauf verzichtet hat Kündigungen auszusprechen. Stattdessen hat der Fillialleiter einige Ex-Kollegen angerufen und ihnen Mitgeteilt, das die Filliale geschlossen werden wird. Ende Januar.
Für einen Fachanwalt sicher ein gefundenes Fressen: Mißachtung von Schrifterfordernis und der Kündigungsfristen. Kündigung durch konkuldentes Verhalten sozusagen. Die Hauptverhandlung wird 30 Minuten dauern, wovon 20 für die Formalia draufgehen. Ich hoffe, die Kollegen wissen das.
Mein Ex-Arbeitgeber ist vermutlich der Einzige der Welt, der es schafft einen Betrieb still zu legen und dabei vergißt den Mitarbeitern zu kündigen. Schade, das ich nicht mehr dabei bin, eine solche Einladung hätte ich nie ausgeschlagen.
Kein ähnlichen Artikel.


December 25th, 2008 at 11:14
Moin,
dahinter könnte man Umgehen von Erfordernissen und Modalitäten vermuten. Doch bitte nicht voreilig “auf den Putz hauen”. Ich kann von hier aus natürlich nicht sagen, wie dort die Kündigungsfristen geregelt sind. Aber etwas Zeit zur rechtskräftigen Kündigung wird dem AG sicher noch bleiben. Man könnte es auch als “fair” bezeichnen, wenn diese Ankündigung im Vorfeld schon gemacht wird. So hätten Mitarbeiter schon mal die Möglichkeit, sich anders zu orientieren, ohne eine Kündigung in der Tasche. Denn eine Bewerbung aus ungekündigter Stellung hat meistens einen Deut bessere Chancen. Sollten allerdings rechtzeitige Kündigungen ausbleiben, liegt hier mindestens eine Rechtsbeugung vor. Sie würde in das Klischee dieser Arbeitgeber passen. Doch muß man ihm dieses erstmal zweifelsfrei nachweisen. Ich rate zur Vorsicht, denn dieser Schuß kann nach hinten losgehen. Frohe Weihnachten!
December 25th, 2008 at 11:28
Kündigungsfristen sind gesetzlich geregelt und orientieren sich an der Betriebszugehörigkeit. Einige von den Leuten waren schon acht Jahre da. Das macht nach dem Gesetz eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wenn man Anfang Dezember anruft (!) und bescheid sagt (!) das Ende Januar Schluß ist, fehlt da noch ein Monat…
December 26th, 2008 at 15:48
Junge, junge, das kann ja keiner ahnen, daß sie Leute so lange behalten haben. Also fällt für mich dieses Klischee der starken Personalfluktuation erstmal flach. Paßt dann aber zum vorher Genannten.