Otto-Katalog 2.0
Unter Politikjournalisten war das Wortspiel mit dem Druckerzeugnis eines großen deutschen Versandthändlers und den Vorstellungen des Bundesinnenminister a.D. Otto Schily ja immer sehr beliebt. Geschmunzelt hat man gern und die Ideen des ehemaligen “Grünen”-Mitglieds gern als spinnerte Angst eines alten Mannes vor einem neuen, unübersichtlichen Medium abgetan. Das Lachen sollte einem vergehen, wenn man liest, das auch der aktuelle Innenminister Schäuble in genau das selbe Horn stößt wie sein Vorgänger und nicht nur das, er kommt weit radikaler daher und erweitert “seinen” Katalog um Maßnahmen, die zu denken sich der alte Innenminister nicht einmal im Traum getraut hätte. Heise-Online hat eine Aufstellung aller Artikel ins Netz gestellt, die bisher in deren Redaktion zu diesem Thema verfasst worden sind. Allein die Masse macht schon schummerig und mittlerweile verstehe ich auch wieder ein bißchen besser, wie man in einer Demokratie unliebsame Gesetze durchdrückt. Es ist mehr als nur eine perfide Salamitaktik nötig, die sich in diesem Fall zwei Amtsinhaber über mehrere Amtsperioden geteilt haben (wobei beide auch noch aus verschiedenen politischen Lagern kamen), nein, man kann auch einfach die Öffentlichkeit mit der schieren Masse an Vorhaben erschlagen, so daß keine ausreichende Bearbeitungskapazitäten vorhanden sind, um alle Vörschläge gebührend zu erörtern und dem Vorschlagenden links und rechts um die Ohren zu hauen. Und wenn man mal richtig Arschloch sein will, dann peitscht man seine Vorhaben binnen kürzester Zeit durch Bundestag und Bundesrat und das in einer Zeit, wo die Öffentlichkeit mit den Auswüchsen eines fehlgeleiteten Finanzmarktes beschäftigt ist und sich der Otto-Normal-Bürger mehr um seine finanzielle, denn um seine freiheitlich-demokratische Zukunft sorgt. Okay, es ist sicher nur Zufall, das diese beiden Ereignisse aufeinander treffen aber jemand, der fest davon überzeugt ist, das mehr Kontrolle und Einfluss seitens des Staates über und auf Bürger und Presse etwas Gutes seien, der wird nicht einfach so auf diese Chance verzichten und sich den Zeitpunkt seiner Gesetzesinitiative durch irgendwelche moralische Erwägungen madig machen lassen. Das nennt man wohl Machtinstinkt.
Die Bundesregierung (allen voran unserer lieber Wolfi) scheint der Meinung zu sein, das das neue BKA-Gesetz, welches das Bundeskriminalamt in eine Mischung aus Bundespolizei und Geheimdienst umwandlen soll, schon nächste Woche Mittwoch zur Abstimmung reif ist. Ab dann soll es (so der Bundesrat dann auch noch mitspielt) die Online-Durchsuchung durch das BKA geben, natürlich nur auf Zeit, zum Ausprobieren so zu sagen, für schlappe 12 (in Worten: zwölf) Jahre (nicht zu verwechseln mit Monaten). Sicher, die Länder haben hier noch ein gewichtiges Wörtchen mitzureden und auch, wenn es nicht wahrscheinlich ist, das dieses Gesetz in der Form zur Anwendung kommt, wie es vorgeschlagen werden wird: Mich erstaunt schon, das jemand tatsächlich die Eier hat, vor die deutsche Öffentlichkeit zu treten (respektive zu rollen), einen solchen Mumpitz zu äußern, Steuergelder aufzuwenden, damit in seinem Ministerium ein entsprechender Gesetzentwurf erarbeitet wird, anschließend mit diesem Murks ein vermutlich gleich zwei Bundesparlamente zu behelligen und das alles, ohne rot zu werden. Entschuldigt, wenn ich mich nicht mehr ganz “political correct” äußern kann aber politisch Korrekt geht es hierzulande mittlerweile ohnehin nicht mehr zu. In diesem Sinne: Wer hat diesem Herrn eigentlich diesen Unfug eingeflüstert und woher nimmt er diese einfältige Zuversicht, das er glaubt, er könne mit diesem Schwachsinn auch noch das Bundesverfassungsgericht überzeugen?
Ich für mich kann mir schon erklären, woher dieses diffuse Angst unseres Innenminister vor Anschlägen kommt (ein Blick in die Biographie ist da durchaus erhellend), ich frage mich nur: Wer hat diesen Bock eigentlich zum Gärtner gemacht und warum bleibt der Schuster nicht einfach bei seinen Leisten (for whatever that means).
Gönnerhaft, wie ich bin will auch nochmal auf die Seite des AK-Vorratsdatenspeicherung hinweisen und insbesondere deren Plakate.
via lawblog
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