Amtsdeutsch
Herrlich, was man so findet, wenn man nicht danach sucht. Ich hatte heute mal wieder ein paar Stündchen Zeit und bin mal wieder meine persönlichen Lieblingsblogs durchgegangen. Dabei stieß ich im law-blog auf ein Musterschreiben für die immer zahlreicher werdenden Fälle von Internet abzocke. Diese juristischen Formulierungen finde ich zum Wegschmeißen. Kostprobe:
Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.
In diesem Sinne:
Alle in diesem Blog getroffenen Aussagen über real-existierende Personen nehme ich hiermit vorsorglich zurück und erkläre hilfsweise das Gegenteil.
Ach und: Danke für den Fisch!
original: law-blog.de
(Dort finden sich auch noch die Musterschreiben in voller länge).
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