Morgenlektüre (V)
Typisch NWZ: Wenn ein Oldenburger Ehepaar sich einigermaßen erfolgreich gegen die geltende Steuergesetzgebung wehrt, kommt das auf Seite eins, als erster Artikel. Diese Meldung ist aber auch zu schön, um wahr zu sein: Das niedersächsische Finanzgericht hält die Verringerung der Pendlerpauschale für Verfassungswidrig, da es gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Die Entscheidung wird jetzt vom Bundesverfassungsgericht geklärt werden müssen. Bemerkenswert an dem Artikel ist, wie der Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz begründet wird. Dummerweise wird immer wieder der Fehler gemacht, das Landvolk mit dem Stadtvolk zu vergleichen und zu sagen: da der ländliche Raum infrakstrukturmäßig nicht so gut erschlossen ist, brauchen die Menschen in ländlichen Gegenden ein Auto, um ihrer täglichen Arbeit nachzugehen. Deshalb dürfen Fahrten zur Arbeit nicht besteuert werden. Das ist, in meinen Augen, schlecht Argumentiert: Niemand zwingt die Menschen auf dem Land, auch auf dem Land zu leben. Wer sich für ein Leben außerhalb der Stadt entscheidet, muss sich auch mit den Konsequenzen auseinandersetzen (Gleichbehandlung ist keine Gleichmacherei). Im Übrigen sind die Mieten außerhalb der Städte geringer, vermutlich macht dieser Vorteil die Fahrtkosten wieder wett. Da dreht sich die Diskussion dann irgendwann im Kreis. Und dann natürlich die Frage, warum sollen Menschen, die massiv am Individualverkehr teilnehmen und damit der Umwelt schaden, dafür auch noch belohnt werden (besonders witzig ist diese Frage dann, wenn man sieht das die NWZ heute abermals eine komplette Seite dem Umweltschutz gewidmet hat. Da weiß die Linke nicht, was die Rechte tut.)? Nein, wo jemand lebt, kann kein Argument für oder wider die Erstattung von Fahrkosten sein.
Dennoch wird gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, schließlich dürfen Unternehmen und vor allem Freiberufliche und Selbstständige alle ihre, für den Betrieb nötigen Unkosten absetzen. Sie müssen diese Einnahmen nicht mehr zusätzlich versteuern, sie rechnen dies einfach von ihrem Einkommen ab. Dadurch, das die Kosten für Fahrten zur Arbeit, auch vor dem Finanzamt das Einkommen schmälern, werden abhängig Beschäftigte mit Selbstständigen gleichgesetzt, passiert dies nicht wird selbstständige Arbeit bevorzugt behandelt. Im Übrigen ist es auch aus Sicht des Gesetzgebers ein ungeschickter Schachzug, Einkommen zu besteuern, das für die Generierung weiteren Einkommens eingesetzt wird. Das verstärkt eher die Neigung in der Bevölkerung, Stellen nicht anzunehmen, wenn die Einkünfte daraus zu gering ausfallen. Wenn die, für die Arbeit nötigen Ausgaben nicht weiter besteuert werden, sieht die Rechnung vielleicht wieder anders aus.
Immerhin hat dieses Thema das “Power 8″ Programm von Airbus vertrieben. Zumindest zum Teil. Eine kurze Meldung fand sich noch und lässt nichts gutes vermuten. Frankreich will die Führungsrolle bei EADS. Ja und, will ich auch, aber mehr als ein frommer Wunsch ist das wohl nicht.
Kein ähnlichen Artikel.

