Nettes Telefonat mit der GEMA
Nachdem ich neulich die Zeitschrift “Songs Wanted” entdeckt habe und mir ein Probeexemplar habe zu schicken lassen, war ich doch überrascht, wie viel deutsch-sprachige Musik im Augenblick gesucht wird. Nicht zuletzt durch Bands wie Tokio Hotel und Stefan Raab samt seinem “Bundesvision Songcontest”. Da ich selbst auch viele deutsche Stücke geschrieben habe, spiele ich nach der Lektüre der Zeitschrift schon ein wenig mit dem Gedanken, diese vielleicht dem ein oder anderen Produzenten zwecks Verwertung zu kommen zu lassen. Da man dann aber nicht von dem Good-Will irgendwelcher Verlage und Produzenten abhängig sein möchte, wäre die Mitgliedschaft in der GEMA sicher geboten. Dann läuft die Abwicklung etwaiger Tantiemen sicher wesentlich geschmeidiger, als wenn man selbst bei den Radiostationen anruft und um Kohle bittet (was auch denkbar wäre…).
Da ich aber schon einige Stücke Verwerten lasse, ohne Mitglied der GEMA zu sein und die GEMA von seinen Mitgliedern fordert, alle jemals geschriebenen Stücke verwerten zu können, sah ich einen Konflikt heraufziehen, den ich geklärt wissen wollte, bevor ich weiter über reguläre Veröffentlichungen nachdenke.
Nach einer kurzen Mail und einem klärenden Telefonat (wobei der Mitarbeiter offenkundig wusste, wovon er sprach) sehe ich mittlerweile genauer, wie es laufen könnte. Rechtlich sähe es dann nämlich so aus, das ich der GEMA die Verwertungsrechte an den bereits lizenzierten Titeln nicht (exklusiv) übertragen könnte, das, so sagte der Mitarbeiter, wäre allerdings nicht das Problem, man müsse der GEMA allerdings mitteilen, das es diese Stücke gibt und andere Rechte daran haben. Erst ab dem Zeitpunkt der Mitgliedschaft ist man dann verpflichtet, alle seine Werke zu melden.
Das freut mich erstmal zu hören, heißt es doch, das ich generell noch immer alle Möglichkeiten habe, die sich im Musikgeschäft bieten. Nun gut, ich habe nichts Schriftliches, zwar kann ich mir nicht vorstellen, das man sich so etwas aus den Fingern saugt, um Mitglieder zu akquirieren, dennoch ist es ja möglich, das die GEMA im Zweifel die Mitgliedschaft verweigert, was ich mir nicht vorstellen kann.
Auf jeden Fall gut zu wissen, da bin ich gleich wieder motiviert weitere Songs zu schreiben.
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Sicher, wollen die ihre Position festigen. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, das sie diese Position ewig aufrecht erhalten können. In diesem Sektor ist so viel in Bewegung geraten, da wird sich die GEMA nicht bis in alle Ewigkeit vor verschließen können. Vielleicht kann man ja irgendwann mal einzelne Stücke in die Datenbank einpflegen und einen Hacken dahinter setzen, für “Tantiemen Kassieren? Ja/Nein”. Dann fällt zumindest das Argument weg, diese Praxis diene der Arbeitserleichterung (Wenn alle Stücke der GEMA gemeldet sind braucht man halt nicht kontrollieren, ob Gebühren fällig werden oder nicht).
Andere als Autoren anzugeben ist dagegen nicht vorgesehen (ich weiß, kein Schwein kann das kontrollieren), dennoch sollte man immer bedenken, das man dann auch auf den Good-Will desjenigen angewiesen ist, den man da als Autor einträgt (und an den dann auch alle Zahlungen gehen). Kommt es zum Streit, gibt es kein Geld.
Dann müßte man halt einen guten Freund oder die Mutter, als Autor angeben, um weiterhin freie Musik anbieten zu können. Hier scheint sich die GEMA, gerne das Monopol sichern zu wollen, nach dem Motto, entweder du bist ganz bei uns oder du frißt Scheiße!
Ja, solange ich nicht GEMA-Mitglied bin, wäre das denkbar. Faktisch ist das ja bei mir passiert, nur das ich nicht Eigentümer der Firma bin, denen ich die Verwertungsrechte übertragen habe. Übrigens sind Urheberrechte nicht übertragbar, deshalb scheitert eine solche Überlegung, wenn man dann Mitglied der GEMA geworden ist. Die Satzung sieht dann vor, das alle Stücke, die veröffentlicht wurden, gemeldet werden müssen. Da juristische Personen keine Urheber sein können (diese gibt es ja nur als abstraktes Gebilde im BGB), muss es irgendwo einen Urheber geben, der diese Stücke geschrieben hat. Und dieser wäre, als Mitglied der GEMA, nicht berechtigt jemanden anders die Verwertungsrechte zu übertragen…
Wie man es dreht und wendet, die Mitgliedschaft in der GEMA sollte wohl überlegt beantragt werden. Die Konsequenzen sind gewaltig und die Entscheidung lässt sich dann für eine längere Zeit nicht mehr rückgängig machen. (Obwohl, mit dem Austritt aus der GEMA im Grunde die Ausschließlichkeitsklausel eigentlich keinen Bestand mehr haben dürfte. Wie man in dem Fall verfährt kann ich aber nicht sagen).
Gäbe es denn nicht die Möglichkeit, hier eine Firma zu gründen, bzw. ein Gewerbe, unter dem du weiterhin GEMA-freie Stücke anbieten könntest? So das man quasi, der Firma die Uhrheberrechte zuspricht.